Seit 2021 richtet das RAFO-Institut Fortbildungsveranstaltungen für Rechtsanwälte per Online-Seminar aus. Rechtsanwälte, die eine Fachanwaltsbezeichnung führen, müssen pro Fachgebiet jährlich mindestens 15 Zeitstunden Fortbildung absolvieren.
Unsere Online-Seminare verstehen sich als Fortbildungen im Sinne des § 15 der Fachanwaltsordnung, richten sich aber selbstverständlich an alle interessierten Kolleginnen und Kollegen.
2021 haben wir Fortbildungsveranstaltungen im Strafrecht und im Verkehrsrecht durchgeführt. Unsere Dozenten sind Fachanwälte für Strafrecht, zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht und Fachanwälte für Verkehrsrecht, außerdem Sachverständige für Verkehrsmesstechnik und Sachverständige für Unfallrekonstruktion.
Mittelfristig beabsichtigen wir, Fortbildungsveranstaltungen für alle Fachanwaltschaften anzubieten. Sie möchten selbst Fortbildungsveranstaltungen über unser Institut anbieten? Kontaktieren Sie uns gern per E-Mail an info@rafo-institut.de.