RAFO-Institut

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Alle Fortbildungsveranstaltungen sind gemäß § 15 FAO anerkannt und werden als Online-Seminare durchgeführt. Die angegebene Fortbildungszeit entspricht der reinen Unterrichtszeit.

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Mittelfristig beabsichtigen wir, Fortbildungsveranstaltungen für alle Fachanwaltschaften anzubieten. Sie möchten selbst Fortbildungsveranstaltungen über unser Institut anbieten? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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