Die Fachanwaltschaft
Alles Wissenswerte über den Erwerb, die Voraussetzungen und die Pflichten im Zusammenhang mit der Fachanwaltsbezeichnung in Deutschland.
Was ist die Fachanwaltschaft?
Eine besondere berufsrechtliche Qualifikation, die überdurchschnittliche Expertise in einem bestimmten Rechtsgebiet signalisiert.
Rechtsgrundlagen
- § 43c BRAO – Ermächtigung zur Fachanwaltsbezeichnung
- Fachanwaltsordnung (FAO) der Bundesrechtsanwaltskammer
- BORA – Berufsordnung für Rechtsanwälte (ergänzend)
Wesentliche Grundsätze
Die Fachanwaltsbezeichnung darf nur von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen werden. Sie setzt den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen voraus.
Ein Anwalt darf maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen gleichzeitig führen. Diese Begrenzung soll verhindern, dass die Fachanwaltschaft ihren Spezialisierungscharakter verliert.
Gesellschaftlicher Zweck
Qualitätssicherung
Mandanten erkennen echte Spezialisierung.
Markttransparenz
Der Titel signalisiert geprüfte Expertise.
Berufsrechtliche Struktur
Verhindert inflationäre Selbstbezeichnungen.
Voraussetzungen zum Erwerb
Mindestzulassungszeit
Der Antragsteller muss mindestens 3 Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein.
Die Zeit muss nicht vollständig in Deutschland verbracht worden sein, sofern vergleichbare Tätigkeit nachgewiesen wird.
Theoretische Kenntnisse
Nachweis besonderer Kenntnisse deutlich über dem Niveau der juristischen Ausbildung.
Typischer Weg: Fachanwaltskurs mit ca. 120 Zeitstunden + mindestens 3 fünfstündige Abschlussklausuren.
Praktische Erfahrungen
Erhebliche Anzahl real bearbeiteter Mandate (persönlich und weisungsfrei).
Die Fälle müssen innerhalb der letzten 3 Jahre erfolgt sein und gerichtliche sowie außergerichtliche Verfahren umfassen.
Prüfverfahren der Kammer
Antrag bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer – Prüfung durch den Fachanwaltsausschuss.
Der Ausschuss prüft Kursnachweise, Klausuren, Falllisten und Arbeitsproben. Bei Zweifeln kann ein Fachgespräch angeordnet werden.
Mindestfallzahlen je Fachgebiet
Die konkreten Fallzahlen unterscheiden sich je nach Fachgebiet erheblich. Sie sind in den jeweiligen Spezialvorschriften der FAO festgelegt.
Die Fälle müssen persönlich und weisungsfrei bearbeitet worden sein und sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche Verfahren umfassen.
| Fachgebiet | Mindestfälle | Grundlage |
|---|---|---|
| Strafrecht | 60 Fälledavon 40 Hauptverhandlungen | § 13 FAO |
| Verkehrsrecht | 160 Fälle | § 14d FAO |
| Familienrecht | 120 Fälle | § 11 FAO |
| Arbeitsrecht | 100 Fälle | § 5 FAO |
| Steuerrecht | 50 Fälle | § 3 FAO |
| Medizinrecht | 60 Fälle | § 14c FAO |
Alle 24 Fachanwaltschaften
Die jährliche Fortbildungspflicht
Die Fachanwaltsbezeichnung bleibt nur erhalten, wenn eine jährliche Fortbildung erfolgt. Jeder Fachanwalt muss mindestens 15 Stunden pro Jahr Fortbildung absolvieren.
Die Fortbildung muss der zuständigen Rechtsanwaltskammer nachgewiesen werden – in der Regel durch Teilnahmezertifikate oder Veröffentlichungsnachweise.
Wichtig: Versäumt ein Anwalt die Fortbildung, droht der Widerruf der Fachanwaltsbezeichnung gemäß § 43c BRAO i. V. m. § 15 FAO.
Fachseminare
z. B. Strafverteidigertag, Verkehrsgerichtstag, Fachseminare der DeutschenAnwaltAkademie
Dozententätigkeit
Vorträge zu rechtlichen Fachthemen werden ebenfalls als Fortbildung anerkannt.
Wissenschaftliche Veröffentlichungen
Publikation in juristischen Fachzeitschriften, Kommentaren oder Handbüchern.
Online-Fortbildung
Webinare und Online-Seminare – anerkannt seit der Reform der Fachanwaltsordnung.
24
Fachanwaltschaften in Deutschland
30–35 %
der deutschen Anwälte mit Fachanwaltstitel
3
Max. Titel gleichzeitig führbar
Kritiker der Fachanwaltschaft
- Fallzahlen seien teilweise formalistisch
- Titel garantiere keine echte Exzellenz
Befürworter der Fachanwaltschaft
- Objektiv überprüfbare Spezialisierung
- Schützt Mandanten vor irreführenden Selbstbezeichnungen