Rechtliches Wissen

Die Fachan­waltschaft

Alles Wissenswerte über den Erwerb, die Voraussetzungen und die Pflichten im Zusammenhang mit der Fachanwaltsbezeichnung in Deutschland.

Grundlagen

Was ist die Fachanwaltschaft?

Eine besondere berufsrechtliche Qualifikation, die überdurchschnittliche Expertise in einem bestimmten Rechtsgebiet signalisiert.

Rechtsgrundlagen

  • § 43c BRAO – Ermächtigung zur Fachanwaltsbezeichnung
  • Fachanwaltsordnung (FAO) der Bundesrechtsanwaltskammer
  • BORA – Berufsordnung für Rechtsanwälte (ergänzend)

Wesentliche Grundsätze

Die Fachanwaltsbezeichnung darf nur von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen werden. Sie setzt den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen voraus.

Ein Anwalt darf maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen gleichzeitig führen. Diese Begrenzung soll verhindern, dass die Fachanwaltschaft ihren Spezialisierungscharakter verliert.

Gesellschaftlicher Zweck

Qualitätssicherung

Mandanten erkennen echte Spezialisierung.

Markttransparenz

Der Titel signalisiert geprüfte Expertise.

Berufsrechtliche Struktur

Verhindert inflationäre Selbstbezeichnungen.

Erwerb

Voraussetzungen zum Erwerb

01§ 3 FAO

Mindestzulassungszeit

Der Antragsteller muss mindestens 3 Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein.

Die Zeit muss nicht vollständig in Deutschland verbracht worden sein, sofern vergleichbare Tätigkeit nachgewiesen wird.

02§ 4 FAO

Theoretische Kenntnisse

Nachweis besonderer Kenntnisse deutlich über dem Niveau der juristischen Ausbildung.

Typischer Weg: Fachanwaltskurs mit ca. 120 Zeitstunden + mindestens 3 fünfstündige Abschlussklausuren.

03§ 5 FAO

Praktische Erfahrungen

Erhebliche Anzahl real bearbeiteter Mandate (persönlich und weisungsfrei).

Die Fälle müssen innerhalb der letzten 3 Jahre erfolgt sein und gerichtliche sowie außergerichtliche Verfahren umfassen.

04§ 7 FAO

Prüfverfahren der Kammer

Antrag bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer – Prüfung durch den Fachanwaltsausschuss.

Der Ausschuss prüft Kursnachweise, Klausuren, Falllisten und Arbeitsproben. Bei Zweifeln kann ein Fachgespräch angeordnet werden.

§ 5 FAO

Mindestfallzahlen je Fachgebiet

Die konkreten Fallzahlen unterscheiden sich je nach Fachgebiet erheblich. Sie sind in den jeweiligen Spezialvorschriften der FAO festgelegt.

Die Fälle müssen persönlich und weisungsfrei bearbeitet worden sein und sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche Verfahren umfassen.

FachgebietMindestfälleGrundlage
Strafrecht60 Fälledavon 40 Hauptverhandlungen§ 13 FAO
Verkehrsrecht160 Fälle§ 14d FAO
Familienrecht120 Fälle§ 11 FAO
Arbeitsrecht100 Fälle§ 5 FAO
Steuerrecht50 Fälle§ 3 FAO
Medizinrecht60 Fälle§ 14c FAO
FAO

Alle 24 Fachanwaltschaften

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht
Fachanwalt für Agrarrecht
Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht
§ 15 FAO

Die jährliche Fortbildungspflicht

Die Fachanwaltsbezeichnung bleibt nur erhalten, wenn eine jährliche Fortbildung erfolgt. Jeder Fachanwalt muss mindestens 15 Stunden pro Jahr Fortbildung absolvieren.

Die Fortbildung muss der zuständigen Rechtsanwaltskammer nachgewiesen werden – in der Regel durch Teilnahmezertifikate oder Veröffentlichungsnachweise.

Wichtig: Versäumt ein Anwalt die Fortbildung, droht der Widerruf der Fachanwaltsbezeichnung gemäß § 43c BRAO i. V. m. § 15 FAO.

Fachseminare

z. B. Strafverteidigertag, Verkehrsgerichtstag, Fachseminare der DeutschenAnwaltAkademie

Dozententätigkeit

Vorträge zu rechtlichen Fachthemen werden ebenfalls als Fortbildung anerkannt.

Wissenschaftliche Veröffentlichungen

Publikation in juristischen Fachzeitschriften, Kommentaren oder Handbüchern.

Online-Fortbildung

Webinare und Online-Seminare – anerkannt seit der Reform der Fachanwaltsordnung.

24

Fachanwaltschaften in Deutschland

30–35 %

der deutschen Anwälte mit Fachanwaltstitel

3

Max. Titel gleichzeitig führbar

Diskussion

Kritiker der Fachanwaltschaft

  • Fallzahlen seien teilweise formalistisch
  • Titel garantiere keine echte Exzellenz

Befürworter der Fachanwaltschaft

  • Objektiv überprüfbare Spezialisierung
  • Schützt Mandanten vor irreführenden Selbstbezeichnungen

RAFO

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