bisherige Seminare im Strafrecht

Heiko Urbanzyk: Die Drogenfahrt aufgrund Einwirkung von Betäubungsmitteln als Straftat gemäß § 316, 315c StGB

29.11.2022, 18.00 Uhr bis 21.45 Uhr (2,5 h reine Fortbildungszeit für die Fachanwaltschaften im Strafrecht, Verkehrsrecht und Verwaltungsrecht)

29.09.2023, 18.00 Uhr bis 21.45 Uhr (2,5 h reine Fortbildungszeit für die Fachanwaltschaften im Strafrecht, Verkehrsrecht und Verwaltungsrecht)

02.10.2023, 18.00 Uhr bis 21.45 Uhr (2,5 h reine Fortbildungszeit für die Fachanwaltschaften im Strafrecht, Verkehrsrecht und Verwaltungsrecht)

Der Dozent ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht. Der wesentliche Inhalt des Online-Seminars ist als Aufsatz verfügbar (VRR 1/2023, 4 ff.). Aufgrund der Schnittmengen zu den Themenbereichen "Entziehung der Fahrerlaubnis" und "MPU" ist die Fortbildung auch für Fachanwält*innen für Verkehrsrecht und für Verwaltungsrecht vorgesehen.

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WICHTIGER HINWEIS: Der Fortbildungsnachweis kann als Pflichtfortbildung gemäß § 15 Abs. 3 FAO nur entweder für die Fachanwaltschaft im Strafrecht, im Verkehrsrecht oder im Verwaltungsrecht eingebracht werden. Eine Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer für mehrere Fachanwaltschaften ist unzulässig.


Heiko Urbanzyk: "Beamtenbeleidigung" – Strafbarkeit, Rechtfertigungsgründe und die Entscheidungen der Oberlandesgerichte im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

27.12.2021, 18.00 Uhr bis 21.45 Uhr (2,5 h reine Fortbildungszeit für die Fachanwaltschaften im Strafrecht und im Verkehrsrecht)

25.10.2022, 18.00 Uhr bis 21.45 Uhr (2,5 h reine Fortbildungszeit für die Fachanwaltschaften im Strafrecht und im Verkehrsrecht)

11.10.2023, 18.00 Uhr bis 21.45 Uhr (2,5 h reine Fortbildungszeit für die Fachanwaltschaften im Strafrecht und im Verkehrsrecht)

12.10.2023, 18.00 Uhr bis 21.45 Uhr (2,5 h reine Fortbildungszeit für die Fachanwaltschaften im Strafrecht und im Verkehrsrecht)

Der Dozent ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht. Der wesentliche Inhalt des Online-Seminars ist als Aufsatz verfügbar (StRR 2021, Nr.3, 5-10). Aufgrund der im Seminar behandelten Problemkreise "Beleidigungen im Rahmen einer Verkehrskontrolle" und "Stinkefinger auf Blitzerfotos" (nicht Teil des Aufsatzes) ist die Fortbildung auch für Fachanwält*innen für Verkehrsrecht vorgesehen.

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WICHTIGER HINWEIS: Der Fortbildungsnachweis kann als Pflichtfortbildung gemäß § 15 Abs. 3 FAO nur entweder für die Fachanwaltschaft im Strafrecht oder für die Fachanwaltschaft im Verkehrsrecht eingebracht werden. Eine doppelte Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer für beide Fachanwaltschaften ist unzulässig.


Dr. Maik BunzelDie Online-Durchsuchung gemäß § 100b StPO – Verteidigungsansätze aus technischer und verfassungsrechtlicher Perspektive

23.12.2021, 16.00 Uhr bis 21.45 Uhr (5 h reine Fortbildungszeit für die Fachanwaltschaft im Strafrecht)

04.02.2022, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 h reine Fortbildungszeit für die Fachanwaltschaft im Strafrecht)

Der Dozent ist Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (FernUniversität Hagen). Als Autor des Buches "Der strafprozessuale Zugriff auf IT-Systeme" (zum Verlag) verfügt er über umfassende Kenntnisse zum technischen Hintergrund und verfassungsrechtlichen Diskussionsstand der sog. "Online-Durchsuchung", die mit § 100b StPO zum 1. Oktober 2021 Eingang in das Strafverfahrensrecht gefunden hat. Als Verteidiger in mehreren Strafverfahren aus dem Komplex "EncroChat" zeigt er in diesem Seminar Verteidigungsansätze mit Blick auf die Authentizität und Integrität der per Trojaner-Einsatz bzw. sonstiger technischer Infiltration informationstechnischer Systeme erlangten Daten auf. Vermittelt werden zudem die wichtigsten technischen Grundlagen, deren Kenntnis in der Verteidigung häufig einen entscheidenden Wissensvorsprung gegenüber Staatsanwaltschaft und Gericht herbeiführen wird.

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Andreas Junge: Strafbarkeits- und Haftungsrisiken von Organen juristischer Personen und faktischer Geschäftsführung

03.09.2023, 16.00 Uhr bis 21.45 Uhr (5 h reine Fortbildungszeit für die Fachanwaltschaft im Strafrecht)

Der Dozent ist Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. Als Verteidiger in zahlreichen Steuerstrafsachen kennt er die neuesten Entwicklungen aus der Praxis und insbesondere die Auswirkungen der jüngsten Rechtsprechung des EuGH zum gegenständlichen Thema. Die hiesige Fortbildungsveranstaltung nimmt Bezug auf die BGH-Entscheidung des 1. Senats vom StR 374/22) und zeigt daran konkrete Verteidigungsansätze auf, die einmal mehr verdeutlichen, wie wichtig eine aktive Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren ist.

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Andreas Junge: Verteidigung gegen Maßnahmen der Vermögensabschöpfung - richtige Weichenstellung im Ermittlungsverfahren

01.12.2023, 17.00 Uhr bis 19.45 Uhr (2,5 h reine Fortbildungszeit für die Fachanwaltschaft im Strafrecht)

Der Dozent ist Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. Als Verteidiger in zahlreichen Steuerstrafsachen kennt er die neuesten Entwicklungen aus der Praxis und insbesondere die Auswirkungen der jüngsten Rechtsprechung des EuGH zum gegenständlichen Thema. Die hiesige Fortbildungsveranstaltung zeigt an konkreten Beispielen aus der Praxis - namentlich an der medienträchtigen Beschlagnahme von Immobilien sogenannter "krimineller Clans" - auf, wie eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie gegen die faktische Beweislastumkehr des neuen Rechts der Vermögensabschöpfung aufgebaut werden kann.

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Dr. Maik Bunzel: Praxisleitfaden StPO - Teil 1: Einzelfragen zur Verteidigung im Ermittlungsverfahren

20.07.2023, 16.00 Uhr bis 21.45 Uhr (5 h reine Fortbildungszeit für die Fachanwaltschaft im Strafrecht)

Der Dozent ist Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (FernUniversität Hagen). Als Verteidiger in hunderten Strafverfahren pro Jahr kennt er insbesondere zahlreiche Kniffe aus der Praxis, die zur Einstellung von Strafsachen bereits im Ermittlungsverfahren führen können. Solche Verteidigungsansätze werden in dieser Fortbildungsveranstaltung anhand konkreter Praxisbeispiele vorgestellt und mit den Teilnehmern diskutiert. Es handelt sich um einen von drei Teilen einer Fortbildungsveranstaltung, die das Praxiswissen auffrischt und die Teilnehmer zur Überprüfung ausgetretener Pfade ermuntert.

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Dr. Maik Bunzel: Praxisleitfaden StPO - Teil 2: Einzelfragen zur Verteidigung in der Hauptverhandlung

29.08.2023, 16.00 Uhr bis 21.45 Uhr (5 h reine Fortbildungszeit für die Fachanwaltschaft im Strafrecht)

Der Dozent ist Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (FernUniversität Hagen). In dieser Fortbildungsveranstaltung werden Einzelfragen aus der strafrechtlichen Hauptverhandlung anhand praktischer Beispiele beleuchtet und mit den Teilnehmern diskutiert. In kaum einem anderen Teilbereich der strafrechtlichen Praxis sind Geistesgegenwart und Entschlussfreudigkeit so wichtig für den anwaltlichen Erfolg wie in der Hauptverhandlung. Entsprechend vorteilhaft ist es, typische Konstellationen bereits durchdacht zu haben, wenn sie in der eigenen Praxis erstmals auftreten. Es handelt sich um einen von drei Teilen einer Fortbildungsveranstaltung, die das Praxiswissen auffrischt und die Teilnehmer zur Überprüfung ausgetretener Pfade ermuntert.

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Dr. Maik Bunzel: Praxisleitfaden StPO - Teil 3: Einzelfragen zur Verteidigung im Revisionsverfahren

28.09.2023, 16.00 Uhr bis 21.45 Uhr (5 h reine Fortbildungszeit für die Fachanwaltschaft im Strafrecht)

Der Dozent ist Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (FernUniversität Hagen). In dieser Fortbildungsveranstaltung werden typische Fehler im Rahmen der strafrechtlichen Revisionsbegründung thematisiert. Hierbei wird insbesondere auf die strengen Anforderungen der Rechtsprechung an Umfang und Inhalt von Verfahrensrügen eingegangen. Ferner werden Querverbindungen zu Verteidigungsansätzen in der Hauptverhandlung gezogen und hieran die Erfordernisse verdeutlicht, Revisionsrügen in der Tatsacheninstanz hinreichend vorzubereiten. Es handelt sich um einen von drei Teilen einer Fortbildungsveranstaltung, die das Praxiswissen auffrischt und die Teilnehmer zur Überprüfung ausgetretener Pfade ermuntert.

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