Heiko Urbanzyk: "Beamtenbeleidigung" – Strafbarkeit, Rechtfertigungsgründe und die Entscheidungen der Oberlandesgerichte im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
27.12.2021, 18.00 Uhr bis 21.45 Uhr (2,5 h reine Fortbildungszeit für die Fachanwaltschaften im Strafrecht und im Verkehrsrecht)
Der Dozent ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht. Der wesentliche Inhalt des Online-Seminars ist als Aufsatz verfügbar (StRR 2021, Nr.3, 5-10). Aufgrund der im Seminar behandelten Problemkreise "Beleidigungen im Rahmen einer Verkehrskontrolle" und "Stinkefinger auf Blitzerfotos" (nicht Teil des Aufsatzes) ist die Fortbildung auch für Fachanwält*innen für Verkehrsrecht vorgesehen.
Kontakt zum Dozenten: zur Website
WICHTIGER HINWEIS: Der Fortbildungsnachweis kann als Pflichtfortbildung gemäß § 15 Abs. 3 FAO nur entweder für die Fachanwaltschaft im Strafrecht oder für die Fachanwaltschaft im Verkehrsrecht eingebracht werden. Eine doppelte Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer für beide Fachanwaltschaften ist unzulässig.